Mediation

Mediation

Die Wirtschaftsmediation nimmt eine immer wichtigere Rolle in Konfliktsituationen ein. In der Personalführung und bei Uneinigkeiten in Unternehmen gelingt es häufig nur mit fachgerechter Mediation, die Parteien zu einer Lösung zu führen, mit der alle einverstanden sind und mit der sich niemand als Verlierer fühlt. Dabei ist die Coaching-Erfahrung des Mediators notwendig. Denn hier und insbesondere bei Streitfällen aller Art, die bereits vor Gericht ausgetragen werden, sehen sich die involvierten Personen häufig starken Emotionen wie bspw. Rachegefühlen ausgesetzt, die den Prozess deutlich behindern können. Der Richter jedoch will den Fall vor allem objektiv beurteilen und kann auf die emotionale Gefühlswelt der Konfliktparteien keinerlei Rücksicht nehmen. In der Mediation hingegen lassen sich diese Wogen glätten, um den Weg für die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten frei zu machen.

Grundsätze der Mediation

Am Anfang der Mediation steht die bewusste und freiwillige Entscheidung aller Beteiligten für das Verfahren und für mich als Mediatorin. Dazu lernen wir uns kennen und sprechen miteinander. Im Anschluss vereinbaren wir eine Bedenkzeit, an deren Ende die Entscheidung steht. Je nach Zahl der Beteiligten und Umfang des Sachverhaltes kann die Hinzuziehung weiterer Mediatoren sinnvoll sein. Auf dem Gebiet der Mediation arbeite ich mit verschiedenen Kollegen zusammen.

Als Mediatorin bin ich allen Parteien gleichermaßen verpflichtet: ich fördere die Kommunikation zwischen Ihnen und gewährleiste, dass sie alle in angemessener und fairer Weise in die Mediation eingebunden sind. Wenn alle damit einverstanden sind, kann ich auch getrennte Gespräche mit den Beteiligten führen.

Dritte können nur mit Zustimmung aller Parteien in die Mediation einbezogen werden.

Die Parteien können die Mediation jederzeit beenden. Auch ich als Mediatorin kann die Mediation beenden, insbesondere wenn ich der Auffassung bin, dass eine eigenverantwortliche Kommunikation oder eine Einigung der Parteien nicht zu erwarten ist.

Als Mediatorin wirke ich im Falle einer Einigung darauf hin, dass die Parteien die Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und ihren Inhalt verstehen. Selbstverständlich können Sie eine getroffene Vereinbarung bei Bedarf durch externe Berater prüfen lassen. Mit Zustimmung der Parteien kann die erzielte Einigung in einer Abschlussvereinbarung dokumentiert werden.